Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung
Montag, den 09. März 2009 um 15:42 Uhr
Seit 1. Juli 2008 hat jeder Versicherte ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre die Möglichkeit, sich auf Hautkrebs untersuchen zu lassen. Die Untersuchung ist für die Versicherten kostenlos und kann alleine oder in Verbindung mit dem "Gesundheits-Check ab 35" oder der Krebsvorsorge wahrgenommen werden.Durchgeführt wird diese Untersuchung von speziell fortgebildeten Hausärzten und Dermatologen.
Die Untersuchung umfasst eine vollständige Bestandsaufnahme der gesamten Haut „von Kopf bis Fuß“. Verdächtige Befunde werden durch spezialisierte Fachärzte weiter abgeklärt.
Warum sollten Sie daran teilnehmen?
Für die Entstehung von Hautkrebs spielt UV-Strahlung durch Sonne oder Solarien eine entscheidende Rolle. Dabei treten Spätfolgen oft erst nach Jahren oder Jahrzehnten auf. Dazu gehören vorzeitige Hautalterung, Unterdrückung des Immun-systems, Ausbildung von „grauem Star“ (Katarakt) und Hautkrebs.
In Untersuchungen konnte nachgewiesen werden, dass die regelmäßige Nutzung von Solarien das Hautkrebsrisiko bis zum 10-fachen erhöhen kann.
Wenn die erste Nutzung eines Solariums vor dem 35. Lebensjahr erfolgte, erhöhte sich das Risiko für ein „malignes Melanom“ um 75%!!
Das Risiko im Verlauf des Lebens Hautkrebs zu bekommen, hängt u. a. vom Haut-typ, von wiederholten Sonnenbränden (vor allem im Kindesalter!) sowie von der Dauer und Intensität der Sonneneinstrahlung (Solariumsbenutzung) ab.
Zur Verhinderung von Hautkrebs gehört daher:
- Die Meidung von Sonnenbädern während der Mittagszeit zwischen 11 Uhr und 14 Uhr.
- Das Bedecken der Haut und des Kopfes mit UV-undurchlässigen Bekleidungsstücken bei empfindlicher Haut.
- Die Beschränkung der Anzahl von Sonnenbädern auf max. 50/Jahr.
- Die Benutzung von hoch absorbierenden Lichtschutz-Lotionen und deren wiederholtes Auftragen bei starker Sonneneinstrahlung.
Im Interesse Ihrer Gesundheit sollten Sie diese zusätzliche Früherkennungsmaß-nahme nutzen, um schwerwiegende Spätfolgen bis hin zum tödlichen Ausgang mancher Hautkrebsarten zu vermeiden.
Bitte bedenken Sie auch, dass der Gesetzgeber die Teilnahme an Früherkennungsmaßnahmen zur Voraussetzung gemacht hat, wenn Sie bei späteren chronischen Erkrankungen nicht vermehrt mit Eigenbeteiligungen rechnen wollen.
(Chronikerregelung, SGB § V)
Sollten Sie und Ihre Angehörigen an einer Hautkrebsfrüherkennung oder einer anderen Früherkennungsmaßnahme interessiert sein, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.
Andreas H. Fügen
Facharzt für Allgemeinmedizin
Gabriele-Münter-Platz 5
82418 Murnau
Tel. 0 88 41 / 80 81
http://www.dievorsorgepraxis.de
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