Aus für ambulante Operationen seit 1.1.2009

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Obwohl die Politik und die Kostenträger weiterhin ambulant vor stationär fordern, bewirken die Folgen der Gesundheitsreform genau das Gegenteil.
Die Vergütung der ambulanten (und belegärztlichen) Operationen wurde bereits 2001 mit einem Punktwert von 5,11 Cent (10 Pfennig) berechnet; inzwischen sind die Berechnungen aufgrund der Preissteigerungen (Energie, Miete, Personal, etc.) auf einen Wert von ca. 6,5 bis 7 Cent angestiegen. Bezahlt werden 3,5001 Cent.
In Bayern hat sich die Vergütung für ambulante Operationen zum 1. Januar 2009 gegenüber Dezember 2008 um 20% reduziert. Immer wieder von Politik und Kassen eingebrachte "Mehrzahlungen für ambulante Operationen" gegenüber 2007 sind hierbei bereits eingerechnet.
In anderen Bundesländern (z. B. KV Nordrhein) gibt es zur Förderung dieser amb. Operationen weiterhin durch die Krankenkassen einen Zuschlag, so dass die Kollegen dort annähernd gleiches Geld wie in 2008 erhalten und damit zumindest Kostendeckung erzielen.
Die bayerischen Krankenkassen haben dies abgelehnt, obwohl sie sehr wohl bis 31.12.2008 durch Extra-Verträge („Strukturverträge“) höhere Beträge für diese ambulanten Operationen bezahlt haben. Sie sind auch aktuell nicht bereit, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.
Die Bezahlung, die der operierende Facharzt aktuell erhält, ist nach hinreichenden betriebswirtschaftlichen Berechnungen somit nicht einmal kostendeckend, d.h. die Kosten für OP, Miete, Personal, Material übersteigen die Vergütung seitens der Krankenkassen.
Damit ist diese Form der Behandlung nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt möglich.
In vielen anderen Bundesländern sieht es ähnlich aus (Schleswig-Holstein, Berlin, Baden-Württemberg, etc.).
Bundesweit werden aus diesem Grund die Patienten mit einem Antrag auf Kostenübernahme zum kalkulierten Punktwert von 5,11 Cent auf ihre Krankenkasse geschickt.